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Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie... mehr erfahren »
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Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

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